Neues Jahr, neue gute Vorsätze. Wer kennt es nicht? Dabei…
Neue Kennzeichnungspflicht für cholesterinsenkende Lebensmittel
Die Stiftung Warentest informiert aktuell über die neue Kennzeichnungspflicht cholesterinsenkender Lebensmittel. Im Zuge von Untersuchungen, die festgestellt haben, dass cholesterinsenkende Lebensmittel bei Gesunden zu Gefäßschäden führen können, wurde diese Pflicht nun erlassen. Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzens¬terinen haben eine erwiesene Wirksamkeit bei erhöhten Cholesterinspiegeln, werden aber auch von Personen verzehrt, die einen normalen Blutfettwert haben, da sie im Supermarkt neben alltäglichen Produkten zu finden sind. Nach der neuen Verordnung müssen daher derlei Produkte explizit darauf hinweisen, dass sie nicht für Personen vorgesehen sind, die ihre Blutfettwerte nicht überwachen müssen. Lesen Sie hier mehr zu cholesterinsenkenden Lebensmitteln und ihrer kritisch beurteilten Wirkung…